EU-Vertrag
bedeutet das Ende des Rechtsstaates!
Durch
den Vertrag von Lissabon wird aus Europa ein europäischer Bundesstaat,
die EU steht dann rechtlich über den Mitgliedsstaaten. José
Barroso, Päsident der
Europäischen Kommission,
vergleicht diese
enstehende EU mit einem Imperium. Er betont dabei, dass es einen ganz
wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Imperien gibt, nämlich, dass
diesmal die Mitgliedsländer freiwillig ihre Souveränität aufgeben. Ensprechend
gehen viele Befugnisse und ensprechend Macht an Brüssel.
Todesstrafe
Wird die Todesstrafe wieder
eingeführt? Ein viel diskutiertes Thema. Wir möchten dieser Frage hier
auf den Grund gehen.
Worum geht es?
Mit dem Vertrag von Lissabon
wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. *
Im Artikel 2 dieser
Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur
Todesstrafe
verurteilt oder hingerichtet werden.
Das Problem liegt im
"Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur
Grundrechtecharta.* Da steht:
"Eine Tötung wird nicht als
Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand
rechtmäßig niederzuschlagen".
Die zweite Ausnahme, wann die
Todesstrafe verhängt werden darf:
"Für Taten in Kriegszeiten
oder
bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
Um diese Textstellen geht es in
der ganzen Diskussion. Ziemlich eindeutig!
Original Textstellen hier.
Zur rechtlichen Bedeutung der
Erläuterungen bitte Fußnote
beachten.
Das
heißt, in der Grundrechtecharta und damit dem Reformvertrag ist die
Todesstrafe nicht mehr grundrechtswidrig! Eigentlich ein Skandal.
Politiker reden sich gerne raus, indem sie argumentieren, die
Todesstrafe werde damit ja (noch) nicht eingeführt. Dies stimmt zwar,
ist aber gar nicht der Punkt. Würden Sie einer Verfassung zustimmen, in
der die Todesstrafe nicht mehr verboten ist und sich mit dem Hinweis
begnügen, dass dies ja noch lange nicht bedeutet, dass die Todesstrafe
auch wieder eingeführt wird? Warum wurden diese Textstellen 2007 wieder
in die Erläuterungen aufgenommen?
Grundgesetz
ade?!
Was
hat Vorrang, EU-Vertrag oder Grundgesetz? mehr...
Gesetze
84
% der Gesetze kommen, laut Roman Herzog, aus Brüssel. Worauf Herzog zur
Frage kam, ob Deutschland denn noch als parlamentarische Demokratie
bezeichnet werden kann.
Europäischer
Gerichtshof
Jedes Land hat seine
Rechtsordnung, die
natürlich am Europäischen Gerichtshof keine Beachtung findet. Jedes
Land stellt einen Richter, der sicher nicht die Rechtsordnung jedes
Landes kennt. Diese Richter werden auch noch von den
Regierungen ernannt, was natürlich das Ende der Gewaltenteilung ist und
das beim mächtigsten Gericht, das ja gerade die Aufgabe hat, die
Menschen vor den Regierugen
zu schützen.
Völkerrechtswidrig
Ganz
Grundsätzlich widerspricht dieser ganze Vorgang dem
Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es in der UN-Charta festgehalten
ist.
Strafrecht
Geteilte
Zuständigkeit ist das Zauberwort, wenn es um die Abgrenzung von
Zuständigkeiten geht. Vieles ist so unklar formuliert und schwammig,
dass niemand mehr genau weiss, wer zuständig ist. Klar ist nur, dass
z.B. beim Strafrecht und Strafrechtprozeßrecht die EU ihre
Zuständigkeit massiv erweitert. Wer soll definieren, was
ein fairen Prozeß ist? Sollen wir diese Zuständigkeit einfach
an
eine Bürokratie in Brüssel abgeben?
Ein
anderer Kritikpunkt: Es werden gerichtliche
Entscheidungen gegenseitig anerkannt. Egal,
ob es mit unseren Gesetzen übereinstimmt oder nicht, gerichtliche
Entscheidungen aus andereren EU-Ländern müssen anerkannt werden.
Europäischer
Haftbefehl
Wie
groß sind die Chancen sich vernünftig vor einem Gericht zu verteidigen,
wenn Sie, z.B. nach Portugal ausgeliefert werden und dort angeklagt
werden. Einer der Gründe, warum man Staatsbürger nicht so einfach
ausliefert, liegt natürlich darin, dass, wenn man die Sprache nicht
spricht und das Land/das Rechtssystem nicht kennt, man wenig Chancen
auf eine vernümftige Verteidigung hat. Das Gesetz zum
Europäischen
Haftbefehl trat im August 2006 in Kraft. Jetzt wird
durch die gegenseitige Anerkennung der Rechtsodnungen innerhalb Europas
das ganze ziemlich absurd.
Denken Sie nur ans Internet.
Wissen
Sie, was wo verboten ist
?
Textstellen zur Todesstrafe
*Der Vertrag von Lissabon
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Verfassung/vertrag-von-lissabon.pdf
Die Stellung der
EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages
festgelegt:
"ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die
Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der
Grundrechte
der Europäischen
Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007
in
Straßburg angepassten
Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die
Verträge
sind rechtlich
gleichrangig.
*Charta der Grundrechte
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF
Zitat aus
der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
In
diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte
der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der
Erläuterungen,
die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der
Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des
Europäischen Konvents aktualisiert wurden.
Erläuterungen
Quelle:
Amtsblatt
der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF
Erläuterungen
zur EU-Grundrechtecharta:
3. Die
Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der
genannten
Artikel
der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3
der Charta
die
gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen
"Negativdefinitionen"
auch
als
Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel
2 Absatz 2 EMRK:
"Eine
Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie
durch eine
Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a)
jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b)
jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit
rechtmäßig
entzogen
ist, an der Flucht zu hindern;
*c) einen
Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.
b) Artikel
2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"*Ein
Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten
oder
bei
unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
darf
nur in
den
Fällen,
die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen
Bestimmungen
angewendet
werden ...".
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