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Thema Rechtsstaat
Todesstrafe
Grundgesetz ade?
Gesetze
Europäischer Gerichtshof
Völkerrechtswidrig
Strafrecht
Europ. Haftbefehl



































































































EU-Vertrag bedeutet das Ende des Rechtsstaates!

Durch den Vertrag von Lissabon wird aus Europa ein europäischer Bundesstaat, die EU steht dann rechtlich über den Mitgliedsstaaten. José Barroso, Päsident der
Europäischen Kommission,  vergleicht diese enstehende EU mit einem Imperium. Er betont dabei, dass es einen ganz wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Imperien gibt, nämlich, dass diesmal die Mitgliedsländer freiwillig ihre Souveränität aufgeben.
Ensprechend gehen viele Befugnisse und ensprechend Macht an Brüssel.

Todesstrafe

Wird die Todesstrafe wieder eingeführt? Ein viel diskutiertes Thema. Wir möchten dieser Frage hier auf den Grund gehen. 
Worum geht es? 

Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. *

Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,

"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."

Um diese Textstellen geht es in der ganzen Diskussion. Ziemlich eindeutig!

Original Textstellen hier.

Zur rechtlichen Bedeutung der Erläuterungen bitte Fußnote beachten.

Das heißt, in der Grundrechtecharta und damit dem Reformvertrag ist die Todesstrafe nicht mehr grundrechtswidrig! Eigentlich ein Skandal. Politiker reden sich gerne raus, indem sie argumentieren, die Todesstrafe werde damit ja (noch) nicht eingeführt. Dies stimmt zwar, ist aber gar nicht der Punkt. Würden Sie einer Verfassung zustimmen, in der die Todesstrafe nicht mehr verboten ist und sich mit dem Hinweis begnügen, dass dies ja noch lange nicht bedeutet, dass die Todesstrafe auch wieder eingeführt wird? Warum wurden diese Textstellen 2007 wieder in die Erläuterungen aufgenommen?
Grundgesetz ade?!

Was hat Vorrang, EU-Vertrag oder Grundgesetz? mehr...
Gesetze

84 % der Gesetze kommen, laut Roman Herzog, aus Brüssel. Worauf Herzog zur Frage kam, ob Deutschland denn noch als parlamentarische Demokratie bezeichnet werden kann.


Europäischer Gerichtshof

Jedes Land hat seine Rechtsordnung, die natürlich am Europäischen Gerichtshof keine Beachtung findet. Jedes Land stellt einen Richter, der sicher nicht die Rechtsordnung jedes Landes kennt.  Diese Richter werden auch noch von den Regierungen ernannt, was natürlich das Ende der Gewaltenteilung ist und das beim mächtigsten Gericht, das ja gerade die Aufgabe hat, die Menschen vor den Regierugen
zu schützen.

Völkerrechtswidrig

Ganz Grundsätzlich widerspricht dieser ganze Vorgang dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es in der UN-Charta festgehalten ist.

Strafrecht

Geteilte Zuständigkeit ist das Zauberwort, wenn es um die Abgrenzung von Zuständigkeiten geht. Vieles ist so unklar formuliert und schwammig, dass niemand mehr genau weiss, wer zuständig ist. Klar ist nur, dass z.B. beim Strafrecht und Strafrechtprozeßrecht die EU ihre Zuständigkeit massiv erweitert. Wer soll definieren, was ein fairen Prozeß ist? Sollen wir diese Zuständigkeit einfach an eine Bürokratie in Brüssel abgeben? 
Ein anderer Kritikpunkt: Es werden gerichtliche Entscheidungen gegenseitig anerkannt. Egal, ob es mit unseren Gesetzen übereinstimmt oder nicht, gerichtliche Entscheidungen aus andereren EU-Ländern müssen anerkannt werden.



Europäischer Haftbefehl

Wie groß sind die Chancen sich vernünftig vor einem Gericht zu verteidigen, wenn Sie, z.B. nach Portugal ausgeliefert werden und dort angeklagt werden. Einer der Gründe, warum man Staatsbürger nicht so einfach ausliefert, liegt natürlich darin, dass, wenn man die Sprache nicht spricht und das Land/das Rechtssystem nicht kennt, man wenig Chancen auf eine vernümftige Verteidigung hat. Das Gesetz zum Europäischen Haftbefehl trat im August 2006 in Kraft. Jetzt wird durch die gegenseitige Anerkennung der Rechtsodnungen innerhalb Europas das ganze ziemlich absurd.
Denken Sie nur ans Internet.
Wissen Sie, was wo verboten ist ?



Textstellen zur Todesstrafe

*Der Vertrag von Lissabon
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Verfassung/
vertrag-von-lissabon.pdf

Die Stellung der EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages festgelegt:
"ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.

*Charta der Grundrechte
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF

Zitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.


Erläuterungen

Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
darf nur in den
Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen Bestimmungen
angewendet werden ...".


Demokratie ade!

Demokratie weg
Gewaltenteilung weg
Gesetzgebung weg
Aufrüstung ist Pflicht
Krieg ist Pflicht

Sozialstaat ade!

Mitbestimmung weg
Rente
verzockt Verbraucherschutz weg
Alles privatisiert

Rechtsstaat ade!

Todesstrafe erlaubt
Europ. Gerichtshof




 

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