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Thema EU-Vertrag
Was ist der EU-Vertrag?
Wann kommt der EU-Vertrag?
Warum werden wir nicht gefragt?
EU-Recht vor Grundgesetz?!
Beispiel für die Unlesbarkeit des Vertrages


































Vorrang des EU-Rechts vor dem Grundgesetz?!

Was hat nun Vorrang, das deutsche Grundgesetz, Gesetze der einzelnen Länder oder der neue EU-Vertrag?
Der Vertrag hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.
Lebwohl Grundgesetz.


Hier die entsprechenden Passagen aus den Erklärungen des Anhangs zu den Verträgen von Lissabon:
(Hervorhebung durch den Autor)

17. Erklärung zum Vorrang

Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.

Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

„Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonderheit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964(1)war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs.

Aus (...) folgt, dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.

Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12007L/htm/C2007306DE.01025602.htm

http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12007L/htm/C2007306DE.01023101.htm

Demokratie ade!

      Demokratie weg
      Gewaltenteilung weg
      Gesetzgebung weg
      Aufrüstung ist Pflicht
      Krieg ist Pflicht

Sozialstaat ade!

Mitbestimmung weg
Rente verzockt
Verbraucherschutz weg
Alles privatisiert

Rechtsstaat ade!

      Todesstrafe erlaubt
      Europ. Gerichtshof







 
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