Was ist der EU-Vertrag?
Die
EU-Verfassung scheiterte im
Jahr 2005 durch eine Volksabstimmung in Frankreich
und den Niederlanden. Der
EU-Vertrag, eigentlich (EU-)Reformvertrag oder Vertrag von Lissabon
genannt,
ist
zu 95% die gescheiterte EU-Verfassung, die jetzt gegen die
Ergebnisse der jeweiligen Volksabstimmungen durchgesetzt
werden
soll. Diesmal ist nur in
Irland ist eine Volksabstimmung geplant, im Rest Europas wird
die Bevölkerung nicht gefragt. Es wird auch versucht, eine öffentliche
Diskussion zu vermeiden und den Vertrag in aller Stille zu
ratifizieren.
Der
Vertrag von Lissabon ist unlesbar,
da es sich nur um Ergänzungen zu anderen
Verträgen handelt und eine zusammengefügte Fassung gab es bis zum 16.
April nicht und eine gedruckte deutsche Version für jeden soll es
erst nach den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat geben. Das
Gesamtwerk heißt KONSOLIDIERTE FASSUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE
EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER
EUROPÄISCHEN UNION und besteht aus zwei Verträgen mit 452 Seiten, einschließlich Protokollen und Erklärungen.
Wann soll der EU-Vertrag kommen?
In
Deutschland ist der Ratifizierungsprozess folgendermaßen geplant:
15. 02.
2008:
Erster Durchgang im Bundesrat
20.
02. 2008:
Öffentliches
Expertengespräch (Bundestag) zur
GASP/ESVP
05.
03. 2008:
Öffentliches
Expertengespräch (Bundestag) zur Innen- und
Justizpolitik
06./07. 03.
2008: 1. Lesung im Bundestag
11.
03. 2008:
Anhörung
(Bundestag) zu Institutionellen und
Grundsatzfragen
(Grundwerten)
23.04.
2008:
Beratung
und Beschlussempfehlung im EU-Ausschuss
des Bundestags
24./25.
04. 2008 2. Lesung und
Schlussabstimmung im Bundestag
23. 05.
2008:
Zweiter Durchgang im Bundesrat
Einige
andere Staaten haben bereits ratifiziert, die meisten sollten das aber
erst noch tun. Urspünglich sollte der
Vertrag dann am 1. Januar 2009 inkrafttreten.
Wo bekomme ich den Vertrag?
+++Es gibt den EU-Vertrag jetzt als Printausgabe für
jedermann!+++

Bestellen Sie Ihre Ausgabe des konsolidierten Vertrages
oder laden Sie sich ihren eigenen Vertrag runter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/LissabonVertrag/VertraegeKonsolidiert.pdf
Warum findet
in Deutschland keine Volksabstimmung statt?
Man könnte
meinen, dass es uns laut Art. 146 Grundgesetz zusteht,
bei einer so weitreichenden Entscheidung gefragt zu
werden. Solange aber keine öffentliche Diskussion über den
EU-Vertrag stattfindet und somit
öffentlicher Druck fehlt, wird die Regierung nie auf die Idee kommen,
sich von der Bevölkerung in ihre Zukunftspläne reinreden zu
lassen. Wenn allerdings auch nur ein
Land nicht ratifiziert, kann der
Vertrag nicht in Kraft treten!
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