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Thema Demokratie
Gewaltenteilung
parlamentarische Demokratie
Brüssel/Lobbyismus
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Gesetzgebung



EU-Vertrag bedeute das Ende der Demokratie

Schon jetzt wird der größte Teil der deutschen Innenpolitik (60-70 Prozent) in Brüssel gemacht, die meisten der neuen Gesetze basieren auf Vorlagen aus Brüssel. Leider hat der Wähler kaum Einfluss darauf. Die Gesetzgebung  ist eines der vielen Fälle, wo die Gewaltenteilung in der EU aufgehogen wird und somit eine weitere Grundlage der Demokratie über Bord geworfen wird. Und das Ändert sich auch nicht mit dem Vertrag von Lissabon, im Gegenteil.
Gewaltenteilung

In den letzten Wochen konnte man sehr gut verfolgen, wofür man das Bundesverfassungsgericht braucht,  nämlich als Kontrollinstanz über die Reigerung,  um dafür zu sorgen, dass die Regierung das Grundgesetz einhält. 
Eines der wesentlichen Merkmale einer Demokratie ist die Gewaltenteilung, in dem Fall,
die Unabhängigkeit der Judikative. Wäre ja nicht besonders Sinnvoll, wenn die Regierung die Richter am Bundesverfassungsgericht ernennen, zumindest nicht aus Sicht der Bürger. Das passiert aber beim  Europäischen Gerichtshof, die Regierungen ernennen die Richter. Diese werden auch nur auf 6 Jahre ernannt. Wer danach nochmal ernannt werden will, sollte es sich mit den Reigerungen nicht verderben.

In Deutschland ist die Wahl der Richter Sache des Bundestages und des Bundesrates, die Regierung hat damit also direkt nichts zu tun. Außerdem werden die Richter auf 12 Jahre ernannt und können nicht wiedergewählt werden. Damit ist eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet.

In Österreich werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes von Bundesrat, Nationalrat und Bundesregierung vorgeschlagen. Die Mitglieder sind bis zur Rente ernannt und können nur vom Verfassungsgerichthof selbst abgesetzt werden.

Weiteres Beispiel für die Aufhebung der Gewaltenteilung unter dem Punkt Gesetzgebung.

Parlamentarische Demokratie

Eines der großen Argumente der EU-Vertrag-Befürwörter ist, dass die Kompetenzen des Europäischen Parlaments massiv ausgeweitet werden und somit die EU demokratischer wird. Das stimmt sogar. Es wird nur verschwiegen, dass das Parlament bisher gar nichts zu sagen hatte und die Verbesserung nur relativ ist. Nur ist das Europäische Parlament deswegen noch lange kein wirkliches Parlament und die EU noch lange keine Demokratie. Die parlamentarische Demokratie, wie sie in Deutschland verstanden wird, wird durch den EU-Vertrag abgeschaft, das Europäische Parlament ist kein Parlament. 

  • Egalität der Wahl wird nicht mehr gewährleistet. Die Stimme jedes Bürgers muß, in Deutschland, in gwisssen Grenzen, gleiches Gewicht haben. Das tifft auf das Europäische Parlament nicht zu, bis zum tausendfachen unterscheidet sich die Gewichtung der Stimmen. 
  • Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht, d.h. das Recht einen Gesetzesentwurf einzubringen. Gewaltenteilung ist aber Voraussetzung für eine parlamentarische Demokratie.
  • In einer Demokratie soll das Parlament die Regierung kotrollieren. Dazu hat das Europäische Parlament gar nicht die Möglichkeiten.

Fazit: Wenn man sich anschaut, was als die Merkmale einer Demokratie angesehen werden, kann keiner ernsthaft behaupten, was wir mit dem EU-Vertrag bekommen, wäre eine Demokratie. 


Brüssel/Lobbyismus

Brüssel ist weit weg, das haben auch Lobbyisten erkannt und sich in Brüssel breit gemacht; unzählige Organisationen kämpfen dort um Einfluß. Da kann man als Bürger nur hoffen, dass man auch ohne Lobbyorganisation nicht vergessen wird. 

Fazit eines Artikels von Deutschlandfunk:
"Für die Menschen, die hier in Brüssel sind, gibt es keine Geheimnisse. Aber sie müssen zum eingeweihten Kreis gehören. Und das sind nur wenige. Dazu gehören zum Beispiel auch die Journalisten. Was in Brüssel passiert, ist sehr sichtbar für diejenigen, die hier sind. Aber es gibt eben eine Mauer zwischen Brüssel und der übrigen Welt. Und da haben wir ein echtes Problem." mehr...


Krieg/Aufrüstung

Können wir uns überhaupt noch weigern bei Kriegseinsätzen mitzumachen? Im Irakkrieg hat das noch geklappt, wie sieht das in Zukunft aus?

Jens-Peter Bonde (langjähriger Europaabgeordneter) in einem Interview: "Sie [die Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon] verwandelt die EU in ein Militärbündnis, wie es Kommissionspräsident Barroso sehr klar gesagt hat. Es ist eine Solidaritätsklausel wie in der NATO oder der Westeuropäischen Union. Wenn ein Land angegriffen wird, haben wir eine gemeinsame Verteidigung. So interpretieren es die meisten. Einige sagen zwar, es sei kein Automatismus wie in der Westeuropäischen Union und richte sich nur gegen den Terror. Aber das kann man sehr weit auslegen. Und das Verständnis von Barroso und seinem Team, und das Verständnis beispielsweise von Duff, dem Sprecher der Liberalen, der ein Buch über den Lissabon-Vertrag geschrieben hat -, ihr gemeinsames Verständnis lautet, daß dies ein wirkliches Verteidigungsbündnis ist, in das wir durch den Lissabon-Vertrag eintreten." 

"Aber darüber hinaus erhält die EU rechtlich die Möglichkeit, Kriege zu erklären und in Kriege einzutreten, ohne die Entscheidung der Vereinten Nationen abzuwarten. Ich halte das für den schwerwiegendsten Teil des Lissabon-Vertrages."

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik - jedes Land verpflichtet sich zur milliardenschweren Aufrüstung und Teilnahme an den Kriegseinsätzen der NATO und EU.
Siehe Art. 27 Abs. 3 und Abs. 7,  sowie Art. 28 Abs. 2

Eine entsprechende EU-Streitmacht mit 150 000 Mann ist auch schon in Arbeit.

EU-NATO

EU-NATO-Erklärung zur ESVP vom 16. Dezember 2002:
In der wird eine "strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO für das Krisenmanagement, die auf gemeinsamen Werten, der Unteilbarkeit unserer Sicherheit und der Entschlossenheit, sich den Herausforderungen des neuen Jahrhunderts zu stellen", vereinbart. 

Im Vertrag von Lissabon steht folgendes:

"(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. 
...
Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen,die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist."

Die EU wird also mit dem Vertrag von Lissabon ganz ausdrücklich, auch ein militärisches Verteidigungsbündnis.



Einstimmigkeitsprinzip fällt

Das Einstimmigkeitsprinzip innerhalb der EU wird weitgehend aufgegeben. Fortan sollen Mehrheitsentscheidungen ausschlaggebend sein. Das heißt, Staaten können in wesentlichen Fragen nicht mehr mit einen Veto ihre Interessen verteidigen. Man denke nur an die Debatte "Altes Europa" gegen "Neues Europa", als es um die Frage der Kriegsbeteiligung im Irak ging. Man  kann sich viele Situationen vorstellen, wo so eine Mehrheitsentscheidung über Krieg und Frieden enscheidet und in dem Fall Druck auf die Bundesregierung oder Wahlen gar keine Rolle mehr spielen, weil die Mehrheiten woanders gemacht werden.



Sprache

Schon jetzt gibt es Streit darüber, dass wichtige Dokumente nicht ins Deutsche übersetzt werden. Laut einem Bericht im Spiegel weigert sich die EU-Kommision sogar. Wie soll da eine Demokratie funktionieren? Es kann doch nicht sein, dass man nur an der Demokratie teilnehmen kann, wenn man Englisch oder Französisch spricht. Es gibt 23 Arbeits- und Amtssprachen innnerhalb der EU, wenn schon viele
Dokumente nicht ins Deutsche übersetzt werden, kann man sich vorstellen, wie wenig Bürger in kleineren Länder überhaupt verfolgen können, was in Brüssel passiert.


Gesetzgebung


Bei der Gesetzgebung der Europäischen Union muss man zwischen der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt und der Richtlinie, die inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden muss, unterscheiden. Man spricht deshalb nicht von Gesetzen.

In einer Demokratie sind Legislative und Exekutive getrennt. Die Regierung kann nicht einfach Gesetze erlassen, sondern das Parlament spielt die entscheidende Rolle. Was sind die Unterschiede zwischen der Gesetzgebung in Deutschland und der EU?

Initiativrecht:

In Deutschland können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Gesetzesentwurf einbringen. 
In der EU hat dieses Recht nur die EU-Kommission, die Exekutive also.

Gesetzgebungsverfahren:

In Deutschland spielt der Bundestag  die entscheidende Rolle beim Weg vom Gesetzesentwurf zum Gesetz. Mitbeteiligt ist der Bundesrat und  am Ende auch der Bundespräsident. Die Regierung ist meist nur am Rande beteiligt. 

Entscheidender Akteur bei der EU ist die Europäische Kommission, das Parlament hat nur ein begrenztes Mitspracherecht, beschränkt auf meist unwichtige Themen. 

In Brüssel werden also Exekutive und Legislative weitgehend zusammengelegt. George Bush täumt von diesen Möglichkeiten,  er versucht dasselbe mit seinen Executive Orders, um den Kongress bei der Gesetzgebung zu umgehen. 


Demokratie ade!

Demokratie weg!
Gewaltenteilung weg!
Gesetzgebung weg!
Aufrüstung ist Pflicht!
Krieg ist Pflicht!

Sozialstaat ade!

Mitbestimmung weg!
Rente verzockt!
Verbraucherschutz weg!
Alles privatisiert!

Rechtsstaat ade!

Todesstrafe erlaubt!
Europ. Gerichtshof!




 

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